Linien- und Flächennivellement |
In Beispiel 2 wird der der ermittelte Neupunkt kontrolliert, indem auf einen zweiten Höhenfestpunkt HFP 2 weitergemessen wird, dessen Höhe gegeben ist
(natürlich kann alternativ auch auf den ersten Höhenfestpunkt HFP 1 zurückgemessen werden).
Dadurch kann auch die Abweichung (Höhenabschlusswiderspruch) berechnet werden. Bei Berechnung der verbesserten Höhe wird dieser gleichmäßig auf die Rückblicke der Wechselpunkte verteilt (Verbesserung). Die Verbesserung wird auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundet. Wenn alle Punkte von nur einem einzigen Instrumentenstandpunkt eingemessen wurden, wird auf eine Berechnung der Verbesserung verzichtet (vergleiche Beispiel 3). Die Fehlerauswertung in der zweiten Tabelle gibt noch einmal einen Überblick. Weiterhin kann man die zulässige Abweichung berechnen. Diese wird in der Regel nach der Formel Konstante * √s ermittelt; s ist die Länge der Nivellementstrecke (in Kilometer bei Wahl der Längenmaßeinheit Meter) oder Meilen (bei Wahl der Längenmaßeinheit Fuß). Die Wahl der Konstante hängt von der jeweiligen Fragestellung ab und nimmt bei höheren Genauigkeitsansprüchen niedrigere Werte an. Abhängig von der Längenmaßeinheit bietet das Skript drei wählbare Werte für die Konstante an. In Deutschland wird für die Konstante in der Literatur für Bauzwecke ein Wert von 10 oder 15 angegeben. Zur Berechnung macht man ein entsprechendes Häkchen an der entsprechenden Checkbox und gibt im nächsten Schritt die Werte für die Konstante und s an. Wird die so berechnete zulässige Abweichung überschritten, so ist der entsprechende Wert rot hinterlegt, d.h. die Messung muss wiederholt werden. Bei Unterschreitung ist der Wert grün hinterlegt. |
Beispiel 2 |